Leistungen
Werkstatt & Prüfstützpunkt für Nutzfahrzeuge in Viechtach
HU im Haus (2× wöchentlich nach Termin), SP für LKW/Bus, §57b-Tachoprüfung, AU, Klima R134a & 1234yf, Wartung & Unfallinstandsetzung.
Ob kleiner Defekt oder große Reparatur – wir bringen Ihr Wohnmobil oder Nutzfahrzeug schnell und zuverlässig zurück auf die Straße. Mit Erfahrung, moderner Werkstatttechnik und einem offenen Ohr für Ihre Wünsche sorgen wir dafür, dass alles läuft: von der ersten Diagnose bis zur letzten Schraube. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und sich auf das Wichtigste konzentrieren – Ihre nächste Fahrt.
- Hauptuntersuchung
- SP (LKW/Bus)
- Tachograph §57b
- Abgasuntersuchung
- Klimaservice
- Wartung & Reparatur
- Unfall-Instandsetzung
- UVV (DGUV 70)
- Sonderumbauten
- Bremsenprüfstand
- Bremstrommel-Drehbank
- Wohnmobile
Unser Service
Hauptuntersuchung (HU) im Haus
• Vorab-Check, damit’s beim ersten Mal klappt
• Kombinierbar mit AU
Sicherheitsprüfung (SP) für LKW & Bus
• Dokumentation & SP-Nachweis vor Ort
Abgasuntersuchung (AU) für Benzin & Diesel (PKW & LKW)
• Kombi-Termin HU+AU spart Standzeit
Tachographen-Prüfung nach §57b (analog & digital)
analoge und digitale Fahrtenschreiber nach VO (EU)165/2014 inkl. Version 2 der VO (EU)2016/799 sowie Prüfung Geschwindigkeitsbegrenzer nach §57d StVZO
Umrüstung und Nachrüstung Fahrtenschreiber und Anlagen
Klimaservice (R134a & 1234yf) für PKW & LKW
• Anlagenprüfung, Trocknen, Neubefüllung nach Herstellervorgabe
Wartung & Reparatur (LKW, Bus, PKW)
Unfall-Instandsetzung
UVV für Firmenfahrzeuge (DGUV Vorschrift 70)
• Fahrerschutz & Haftungsreduzierung
• Kombinierbar mit Inspektion oder SP
Sonderumbauten & Fahrzeuganpassungen
Bremsenprüfstand mit Gewichtserkennung
Bremstrommel-Drehbank (LKW-Bremsen)
Wohnmobile
FAQ
Wie oft muss mein LKW oder Bus zur Sicherheitsprüfung (SP)?
Die SP ist für schwere Nutzfahrzeuge (z. B. LKW über 7,5 t, Anhänger über 10 t und Kraftomnibusse) vorgeschrieben. Sie findet in der Regel alle 3 oder 6 Monate, abhängig vom Fahrzeugtyp, zusätzlich zur Hauptuntersuchung statt. Wir beraten Sie, welche Fristen für Ihr Fahrzeug gelten.
Wer führt die Hauptuntersuchung (HU) bei Ihnen durch?
Die HU nach §29 StVZO wird im Haus von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) durchgeführt. Der Vorteil: Sie müssen nicht extra zur Prüfstelle fahren – der Prüfingenieur kommt zu uns, zweimal wöchentlich nach Terminabsprache.
Was passiert bei der §57b-Tachographenprüfung?
Die §57b-Prüfung ist für alle Fahrzeuge mit Kontrollgerät (analog oder digital) Pflicht. Dabei wird das Gerät auf Funktion, Genauigkeit und Manipulationsschutz geprüft, kalibriert und mit einem Prüfsiegel sowie Einbauschild versehen. Die Prüfung ist in der Regel alle 2 Jahre oder bei Einbau fällig. Eine Prüfung ist auch bei der Änderung des amtlichen Kennzeichens oder der Reifengröße vorgeschrieben.
Wie oft ist die UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge notwendig?
Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich gemäß DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Nach der Prüfung erhalten Sie ein Protokoll und eine Prüfplakette. Diese Prüfung kann mit Inspektion, SP oder HU kombiniert werden.
Kann ich die Abgasuntersuchung (AU) direkt mit der HU kombinieren?
Ja. Die AU ist für Benzin- und Dieselfahrzeuge vorgeschrieben und wird bei uns direkt im Haus durchgeführt. Besonders effizient ist die Kombi HU+AU, so sparen Sie Zeit und Standtage.
Welches Kältemittel braucht meine Klimaanlage – R134a oder R1234yf?
Das hängt vom Fahrzeug ab:
R134a: ältere Fahrzeuge (PKW, LKW, Transporter)
R1234yf: fast alle Neufahrzeuge ab ca. 2017
Beide Kältemittel sind nicht mischbar und benötigen unterschiedliche Servicegeräte. Wir bieten Service für beide Systeme.
Reparieren Sie auch Wohnmobile?
Ja, wir bieten Service, Wartung, HU/AU/SP und Reparaturen auch für große Reisemobile. Durch unsere Halle und Prüfstände sind auch schwere Wohnmobile kein Problem.
Muss ich für HU/SP/UVV etwas mitbringen?
Bitte bringen Sie immer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit. Für Firmenfahrzeuge ggf. auch das UVV-Protokoll vom Vorjahr. Bei Tachoprüfungen zusätzlich die Werkstattkarte oder Unternehmerkarte (bei digitalen Fahrtenschreibern).
Soweit vorhanden das Prüfbuch für die SP und HU Eintragung (Nur noch verpflichtend für KOM.)
Bieten Sie auch kurzfristige Termine für Flotten an?
Ja. Wir sind auf Betriebs- und Flottenkunden eingestellt, mit Sammelterminen, Hol- & Bringservice sowie Fristenmanagement für HU/SP/UVV/§57b. So vermeiden Sie unnötige Ausfallzeiten.
Kann ich bei Ihnen auch Unfall-Instandsetzung machen lassen?
Ja. Wir übernehmen die komplette Abwicklung: Schadensaufnahme, Karosserie- und Richtarbeiten, Lackierung in Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben sowie die Abstimmung mit Ihrer Versicherung.
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